Leistungen
Sehr geehrter Interessent,
Sie hatten sich entschieden, den Weg nach vorheriger entsprechender Qualifizierung in die berufliche Selbständigkeit zu gehen.
Das war ein mutiger Schritt, der vor Ihnen schon von vielen Meistern der unterschiedlichen Branchen gegangen wurde.
Im Interesse der Sicherungen des eigenen Berufsstandes bildeten diese Meister vor Jahrhunderten schon ihre Zünfte, später die Innungen, ab ca. 1890 ihre Reichsverbände und Landesinnungs-verbände.
Diese Interessen sind vielfältig und haben das Ziel, mit einem angemessenen Beitrag im Verhältnis zur Betriebsgröße möglichst viele nutzbare Dienstleistungen zu schaffen, deren Anwendung im Betrieb als vielfacher finanziellen Vorteil im Verhältnis zum Beitrag zu nutzen ist.
Auch die Metallinnung Oberes Elbtal hat ein umfangreiches Dienstleistungsprogramm für seine Mitglieder, die niemand mehr missen möchte.
Schon allein die Nutzung der Bürgschaften des Rahmenvertrages mit der VHV erbringt den mehrfachen Jahresbeitrag für die Innungsmitgliedschaft. Wie Sie wissen, dürfen Sie bei VOB-Verträgen die Sicherheitsleistung wählen und als Bürgschaft gewähren.
Fachinformationen wie z.B. Vergitterungen an Öffentlichen Gebäuden, Geländerhöhen aus den Bauordnungen der Länder, um nur 2 zu nennen, die man von der Innung zuverlässig erhält, erspart das Suchen des Unternehmens zur Erstellung der Angebote. Rechte aus der Sächsischen Bauordnung und dem sächsischen Vergabegesetz sind bei Vermittlung durch die Innung, die „unsere Familie des Handwerkers“ ist weitere Vorteile, die andere Fachinnungen der Branchen Bau, Elektro, SHK usw. ebenfalls ihren Mitgliedern bieten. Aber auch die Zugehörigkeit zur Tarifgemeinschaft des sächsischen Metallhandwerks bedeutete einen großen Vorteil.
Nicht nur die Empfehlung der Anwendung der gesetzlich begründeten Bruttolohnkosten in der Kalkulation sind ein Vorteil sondern auch unverzichtbarer Schutz vor der Pflicht, von der SOKA Bau zur Beitragszahlung und mehrjähriger Nachzahlung von Beiträgen herangezogen zu werden. Diese für die Baubranche sinnvolle Einrichtung ist allgemeinverbindlich für alle am Bau Tätigen, nicht jedoch für die Unternehmen, die ein eigenes Tarifwerk haben.
Wir bieten Ihnen dazu ein Gespräch an, damit Sie sich informieren können.
Über die Innung erhalten Sie dann ein Terminangebot mit einem Mitglied des Vorstandes.
Mit freundlichen Grüßen
Michael Möckel
Obermeister