Beitragsordnung
Auf der Grundlage des § 72 Abs. 1 Satz 1 der Satzung der Metall-Innung Oberes Elbtal –beschließt die Mitgliederversammlung folgende Beitragsordnung:
- Die der Handwerksinnung und ihrem Gesellenausschuss erwachsenen Kosten sind, soweit sie aus den Erträgen des Vermögens oder aus anderen Einnahmen keine Deckung finden, von den Innungsmitgliedern durch Beiträge aufzubringen.
- Der Beitrag der Mitgliedsbetriebe setzt sich wie folgt zusammen - Grundbeitrag + Zusatzbeitrag
- Der Grundbeitrag für jedes Mitglied und Jahr beträgt daher: Betrag des Grundbeitrages = 348,94 €
- Der Zusatzbeitrag des laufenden Jahres beträgt 7,2 ‰ der Bruttolohn- und Gehaltssumme des Vorjahres des Mitgliedsbetriebes. z.B. 105.817 € x 0,72 % = 761,88 €
Fälligkeit
- Der Grundbeitrag ist jeweils am 15. März des laufenden Jahres fällig. Der Beitragsbescheid ist dem Mitglied durch die Geschäftsstelle bis spätestens 01.03. zuzustellen.
- Der Zusatzbeitrag ist jeweils am 15.11. des laufenden Jahres fällig. Der Beitragsbescheid für den Zusatzbeitrag ist dem Mitglied durch die Geschäftsstelle bis spätestens 01.11. zuzustellen.
Kappungsgrenze
- Ab einer BLG-Summe von 200.000 € bis < 400.000 € werden 5,6 ‰ und bei einer BLG-Summe von 400.000 € bis < 500.000 € werden 4,0 ‰ als Zusatzbeitrag berechnet. Oberhalb einer Grenze von 500.000 € erfolgt keine Beitragsberechnung.
Diese Beitragsordnung tritt am 01.01.2016 in Kraft.